Satzung der Seitensache- sGmbH

 

§1 Ziele der Firma 

Die Schülerfirma Seitensache- sGmbH ist ein pädagogisches Projekt der Realschule Buer. Die Geschäftsidee des Projektes ist die Erstellung von kundenspezifischen Webseiten mit dem Content– Management- System (CMS) „Jimdo“. Die Jimdo GmbH, Stresemannstr. 375, 22761 Hamburg unterstützt dieses pädagogische Projekt als Kooperationspartner und stellt u.a. die technische Basis in Form des CMS bereit.

Das pädagogische Anliegen des Projektes ist es, das Grundwissen über wirtschaftliche Zusammenhänge zu erweitern und einen praxisorientierten Einblick in die Arbeits- und Wirtschaftswelt zu geben.

Außerdem sollen Eigeninitiative, Teamfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden.

 

§2 Mitarbeiter

(1) Alle Schüler der Klasse/AG werden zu Mitarbeitern der Firma. Sie bilden zusammen mit dem Lehrer, der die Firma durchführt, die Gesellschafter. Den Vorsitz hat dieser Lehrer, er wird im Folgenden als Geschäftsführer bezeichnet.

 

(2) Es können nur Schüler und Lehrer in der Schülerfirma „Seitensache sGmbH“ mitarbeiten, die

 

  • Schüler oder Lehrer an der Schule sind,
  • gleichzeitig Gesellschafter werden,
  • die gültige Satzung der Schülerfirma anerkennen.

 

(3) Über Ausnahmeregelungen entscheidet der Geschäftsführer.

 

(4) Aufnahmeanträge / Bewerbungen sind an den Geschäftsführer zu  richten, der über die Aufnahme entscheidet. Neu aufgenommene Mitglieder unterzeichnen einen Arbeitsvertrag und bekommen die Kopie der Satzung.

 

(5) Jeder Mitarbeiter hat die Aufgabe, nach besten Kräften für das Wohl der Seitensache sGmbH zu arbeiten.

 

§3 Geschäftsführer

(1) Alle Entscheidungen der Gesellschafter bedürfen der Zustimmung des Geschäftsführers.

 

(2) Er eröffnet und leitet die Versammlungen der Gesellschafter, kann dies aber auch auf andere Mitglieder übertragen. Sofern nötig, ernennt er den Protokollführer.

 

(3) Er kontrolliert alle Mitglieder in sinnvoller Weise und unterstützt sie bei auftretenden Schwierigkeiten.

 

§4 Gesellschafterversammlung

(1) In der Gesellschafterversammlung werden alle wichtigen Unternehmensentscheidungen getroffen.

 

(2) Sie entscheidet auch über die Verwendung der Einnahmen und über eine mögliche Auszahlung von Gehältern an die Mitarbeiter.

 

(3) Die Gesellschafterversammlung wird durch den Geschäftsführer einberufen und ist immer beschlussfähig. Bei Unternehmensentscheidungen entscheidet sie mit einfacher Mehrheit, bei Satzungsänderungen wird eine 2/3 Mehrheit benötigt.

 

(4) Sie lassen sich regelmäßig von den einzelnen Abteilungen über deren Arbeit berichten und wählen Mitarbeiter für Sonderaufgaben aus.

 

(5) Bei Streitigkeiten oder Pflichtverletzungen untersucht die Gesellschafterversammlung die Vorgänge und kommt zu einer Entscheidung. Dieses betrifft in besonderem Maße Lohnabzüge wegen Pflichtverletzungen von Mitarbeitern. 

 

§5 Stammkapital

Das Stammkapital beträgt bei der Gründung der Schülerfirma 100,00€ (hundert). Ein Gesellschafteranteil beträgt 2,00€. Es ist nicht möglich, mehrere Gesellschafteranteile zu erwerben.

 

§6 Geschäftsjahr

 Das Geschäftsjahr ist das Schuljahr.

 

§7 Gültigkeit der Satzung

(1) Die Satzung tritt mit Beschluss des Schulvorstandes vom 29.05.2008 in Kraft.

 

(2) Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Zustimmung der Gesellschafterversammlung.

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