Rechtliche Informationen zu Schülerfirmen


Schülerfirmen sind Schulprojekte und keine realen Firmen!

Grundvoraussetzung für die Gründung einer Schülerfirma ist die Anerkennung des Projektes als schulisches Projekt durch die Schulleitung. Alle Fragen, bzgl. der Rahmenbedingungen für die Arbeit eines Schülerunternehmens können auf dieser Ebene geklärt werden (z.B. die Nutzung von Räumen und Mobiliar der Schule).


Ein Schülerunternehmen verfolgt in erster Linie ein pädagogisches Anliegen, das heißt, die SchülerInnen lernen dadurch Dinge, die sie für ihr späteres Leben dringend brauchen. Ein Schülerunternehmen bietet Möglichkeiten der Schülermitwirkung, und diese ist ein grundlegendes Prinzip der Schule. Sie fördert die Erziehung der SchülerInnen zur Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft und trägt damt zur Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages der Schule gemäß § 1 Schulgesetz bei. Konnte der/die SchulleiterIn für die Idee gewonnen werden, dann sollte man am besten eine schriftliche Vereinbarung abschließen.  

 

Anmeldepflicht beim Gewerbeaufsichtsamt: Jedes Gewerbe ist beim Gewerbeaufsichtsamt anmeldepflichtig. § 6 der Gewerbeordnung besagt jedoch, dass diese Bestimmungen keine Anwendungen auf Unterrichtswesen finden- mit Ausnahme der Bestimmungen zum Arbeits- und Unfallschutz. Eine zwingende Anmeldepflicht für ein Schülerunternehmen besteht also nicht.

 

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